DerÜbergangindieOberschuleoderdasGymnasiumwirddurchdieSchullaufbahnberatungbegleitet.Inverbindlichen BeratungsgesprächenmitdenElternwerdenderEntwicklungsstanddesSchülersundseinePotenzialeebensothematisiertwiedie WünschederEltern.DarüberhinausinformiertdieGrundschuleausführlichüberdieWegeundMöglichkeitenweiterführender Bildungsangebote.AufWunschderElternkanneinindividuellesBeratungsgesprächdurchLehrerderOberschuleoderdesGymnasiums angeboten werden.
BILDUNGSEMPFEHLUNG
ZumEndedeserstenSchulhalbjahresderKlassenstufe4erhaltenalleSchülereineBildungsempfehlung.MiteinerBildungsempfehlungfür dieOberschulestehendenSchülernverschiedeneBildungswegeoffen.EineBildungsempfehlungfürdasGymnasiumwirderteilt,wenn derSchülerinderHalbjahresinformationoderamEndedesSchuljahresindenFächernDeutsch,MathematikundSachunterrichteinen Notendurchschnitt von 2,0 oder besser erreicht hat und keines dieser Fächer mit der Note 'ausreichend' oder schlechter benotet wurde.
ANMELDEVERFAHREN
Die Bildungsempfehlung wird zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Klassenstufe 4 gemeinsam mit der Halbjahresinformation erteilt.Die Anmeldung der Schüler•mitBildungsempfehlungOberschuleerfolgtaneiner Oberschule oder•mitBildungsempfehlungGymnasiumaneinemGymnasium oder an einer Oberschule.SchülermitsonderpädagogischemFörderbedarfinden FörderschwerpunktenLernenodergeistigeEntwicklungkönnen mitderHalbjahresinformationderKlassenstufe4entwederwie bisheraneinerFörderschuleodererstmaligzumSchuljahr 2018/2019aneinerOberschuleangemeldetwerden.Die AufnahmeaneinerOberschulestehtunterdemVorbehaltder Voraussetzungen,wiesiein§4cAbsatz5desSächsischen Schulgesetzesinseinerabdem1.August2018geltenden Fassung, formuliert sind.Quelle sowie weitere Infos unter: https://www.schule.sachsen.de/1787.htm
SCHULLAUFBAHNBERATUNGDerÜbergangindieOberschuleoderdasGymnasiumwirddurchdie Schullaufbahnberatungbegleitet.InverbindlichenBeratungsgesprächen mitdenElternwerdenderEntwicklungsstanddesSchülersundseine PotenzialeebensothematisiertwiedieWünschederEltern.Darüber hinausinformiertdieGrundschuleausführlichüberdieWegeund MöglichkeitenweiterführenderBildungsangebote.AufWunschderEltern kanneinindividuellesBeratungsgesprächdurchLehrerderOberschule oder des Gymnasiums angeboten werden.BILDUNGSEMPFEHLUNGZumEndedeserstenSchulhalbjahresderKlassenstufe4erhaltenalle SchülereineBildungsempfehlung.MiteinerBildungsempfehlungfürdie OberschulestehendenSchülernverschiedeneBildungswegeoffen.Eine BildungsempfehlungfürdasGymnasiumwirderteilt,wennderSchüler inderHalbjahresinformationoderamEndedesSchuljahresinden FächernDeutsch,MathematikundSachunterrichteinen Notendurchschnittvon2,0oderbessererreichthatundkeinesdieser Fächer mit der Note 'ausreichend' oder schlechter benotet wurde.ANMELDEVERFAHRENDieBildungsempfehlungwirdzumEndedeserstenSchulhalbjahresder Klassenstufe 4 gemeinsam mit der Halbjahresinformation erteilt.Die Anmeldung der Schüler•mitBildungsempfehlungOberschuleerfolgtaneinerOberschule oder•mitBildungsempfehlungGymnasiumaneinemGymnasiumoderan einer Oberschule.SchülermitsonderpädagogischemFörderbedarfinden FörderschwerpunktenLernenodergeistigeEntwicklungkönnenmitder HalbjahresinformationderKlassenstufe4entwederwiebisheraneiner FörderschuleodererstmaligzumSchuljahr2018/2019aneiner Oberschuleangemeldetwerden.DieAufnahmeaneinerOberschule stehtunterdemVorbehaltderVoraussetzungen,wiesiein§4cAbsatz5 desSächsischenSchulgesetzesinseinerabdem1.August2018 geltenden Fassung, formuliert sind.Quelle sowie weitere Infos unter: https://www.schule.sachsen.de/1787.htm