DerÜbergangindieOberschuleoderdasGymnasiumwirddurchdieSchullaufbahnberatungbegleitet.Inverbindlichen BeratungsgesprächenmitdenElternwerdenderEntwicklungsstandderSchülerinoderdesSchülersundihreoderseinePotenziale ebensothematisiertwiedieWünschederEltern.DarüberhinausinformiertdieGrundschuleausführlichüberdieWegeundMöglichkeiten weiterführenderBildungsangebote.AufWunschderElternkanneinindividuellesBeratungsgesprächdurchdieLehrkräftederOberschule oder des Gymnasiums angeboten werden.
BILDUNGSEMPFEHLUNG
ZumEndedeserstenSchulhalbjahresderKlassenstufe4erhalten alleSchülerinnenundSchülereineBildungsempfehlung.Miteiner BildungsempfehlungfürdieOberschulestehendenSchülerinnen und Schülern verschiedene Bildungswege offen.EineBildungsempfehlungfürdasGymnasiumwirderteilt,wenn dieSchülerinoderderSchülerinderHalbjahresinformationoder amEndedesSchuljahresindenFächernDeutsch,Mathematik undSachunterrichteinenNotendurchschnittvon2,0oderbesser erreichthatundkeinesdieserFächermitderNote'ausreichend' oder schlechter benotet wurde.
ANMELDEVERFAHREN
Die Bildungsempfehlung wird zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Klassenstufe 4 gemeinsam mit der Halbjahresinformation erteilt.DieAnmeldungderSchülerinnenundSchülermitBildungsempfehlungOberschuleerfolgtaneinerOberschuleodermit BildungsempfehlungGymnasiumaneinemGymnasiumoderaneinerOberschule.SchülerinnenundSchülermitsonderpädagogischem FörderbedarfindenFörderschwerpunktenLernenodergeistigeEntwicklungkönnenmitderHalbjahresinformationderKlassenstufe4an einerOberschuleangemeldetwerden.DieAufnahmeaneinerOberschulestehtunterdemVorbehaltderVoraussetzungen,wiesiein§4c Absatz 5 des Sächsischen Schulgesetzes in seiner ab dem 1. August 2018 geltenden Fassung, formuliert sind.Weitere Informationen unter: https://www.schule.sachsen.de/wechsel-an-weiterfuehrende-schularten-4010.html
ZumEndedeserstenSchulhalbjahresderKlassenstufe4erhaltenalle SchülerinnenundSchülereineBildungsempfehlung.Miteiner BildungsempfehlungfürdieOberschulestehendenSchülerinnenund Schülern verschiedene Bildungswege offen.EineBildungsempfehlungfürdasGymnasiumwirderteilt,wenndie SchülerinoderderSchülerinderHalbjahresinformationoderamEnde desSchuljahresindenFächernDeutsch,MathematikundSachunterricht einenNotendurchschnittvon2,0oderbessererreichthatundkeines dieser Fächer mit der Note 'ausreichend' oder schlechter benotet wurde.
ANMELDEVERFAHREN
DieBildungsempfehlungwirdzumEndedeserstenSchulhalbjahresder Klassenstufe 4 gemeinsam mit der Halbjahresinformation erteilt.DieAnmeldungderSchülerinnenundSchülermitBildungsempfehlung OberschuleerfolgtaneinerOberschuleodermitBildungsempfehlung GymnasiumaneinemGymnasiumoderaneinerOberschule. SchülerinnenundSchülermitsonderpädagogischemFörderbedarfin denFörderschwerpunktenLernenodergeistigeEntwicklungkönnenmit derHalbjahresinformationderKlassenstufe4aneinerOberschule angemeldetwerden.DieAufnahmeaneinerOberschulestehtunterdem VorbehaltderVoraussetzungen,wiesiein§4cAbsatz5des SächsischenSchulgesetzesinseinerabdem1.August2018geltenden Fassung, formuliert sind.WeitereInformationenunter:https://www.schule.sachsen.de/wechsel-an-weiterfuehrende-schularten-4010.html