Informationen zur Schülerbeförderung im Schuljahr 2025/2026
Die Antragstellung erfolgt über das Landratsamt Meißen.
Grundregel:
Ein Antrag auf Schülerbeförderung beim Landratsamt Meißen ist für Schülerinnen und Schüler, welche den ÖPNV oder Schulbusse nutzen, nur in den folgenden Fällen
erforderlich:
- Das Schulkind kann aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund fehlenden ÖPNV-und Schulbusangebotes den Schulweg nicht zumutbar bewältigen. Es ist ein Antrag auf Schülerspezialverkehr oder Antrag auf Einrichtung eines zumutbaren Beförderungsangebotes zu stellen.
Achtung: bei Nutzung des Spezialverkehrs ist kein Bildungsticket notwendig! - Wenn Wohnung und Schule in verschiedenen Verkehrsverbundräumen liegen und mehr als ein Bildungsticket erforderlich ist.
- Wenn in einer Familie mehr als zwei schulpflichtige Kinder Schülerbeförderung benötigen und für das dritte sowie weitere Kinder ein Antrag auf Erlass des Eigenanteils gestellt werden soll. Hier muss für alle Schulkinder der Familie ein entsprechender Antrag vorab gestellt werden.
- Wenn ein Bescheid über die Schülerbeförderung für die Vorlage insbesondere bei Sozialleistungsbehörden (Jobcenter, Wohngeldstelle u. a. im Rahmen von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets - BuT) benötigt wird.
- Wenn die Schülerbeförderung nur für wenige Monate, z. B. in den Wintermonaten, erforderlich ist und dadurch die zusammenhängende Mindestbezugsdauer von zwölf Monaten für das Bildungsticket nicht erreicht wird. Um die dann nötigen ermäßigten Monatskarten abrechnen zu können, ist rechtzeitig ein Antrag auf Schülerbeförderung zu stellen.
Terminschiene:
bis 02.06.2025 - Abgabe der Anträge im Landratsamt Meißen
bis 11.06.2025 - Abgabe der Anträge für Spezialverkehr inkl. bestandskräftiger Bescheid des Landesamtes für Schule und Bildung in Kopie
Hinweise:
Gemäß § 23 Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG) und § 5 der SchbefS besteht ein Beförderungsanspruch nur zur nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule der gewählten Schulart.
Weitere Details zur Schülerbeförderung sowie die Antragsformulare finden Sie unter:
https://www.kreis-meissen.de/Landratsamt/Die-Verwaltung/Dezernat-Technik/Kreisentwicklungsamt/Schülerbeförderung/
Für Schüler und Schülerinnen, die die o.g. Grundregeln nicht erfüllen, wird weiterhin das Bildungsticket über die DVB beantragt:
https://www.dvb.de/de-de/tickets/schueler-studenten/bildungsticket