In unserer Schule wollen wir uns wohlfühlen und unsere Schule mitgestalten. Nur so können wir neben dem allgemeinbildenden Wissen auch viele wichtige Grundlagen für unser Leben lernen. Um ein erfolgreiches und sinnvolles Miteinander möglich zu machen, müssen wir uns auch in unserer Schule an Festlegungen und Normen halten. Unser Ziel ist es damit, Konflikte zu vermeiden bzw. sinnvoll zu lösen.
Schul- und Unterrichtszeiten
- Alle Schüler betreten das Schulhaus erst in der Pause vor dem tatsächlichen Unterrichtsbeginn. Schülerinnen und Schüler, die auf Grund ungünstiger Busverbindungen wesentlich eher in der Schule sind, werden durch die Schulsozialarbeit in dafür vorgesehenen Räumen beaufsichtigt. Zwei Minuten vor Stundenbeginn haben wir die Unterrichtsbereitschaft hergestellt. Wir sind am Platz und alle für den Unterricht notwendigen Materialien liegen bereit.
- In unserer Schule gelten folgende Unterrichts- und Pausenzeiten:
1. Stunde | 07:40 Uhr - 08:25 Uhr | |
2. Stunde | 08:35 Uhr - 09:20 Uhr | |
Frühstückspause 15 Minuten |
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3. Stunde | 09:35 Uhr - 10:20 Uhr | |
4. Stunde | 10:30 Uhr - 11:15 Uhr | |
5. Stunde | 11:25 Uhr - 12:10 Uhr | |
Mittagspause 35 Minuten | ||
6. Stunde | 12:45 Uhr - 13:30 Uhr | |
7. Stunde | 13:35 Uhr - 14:20 Uhr | |
8. Stunde | 14:25 Uhr - 15:10 Uhr |
- Ist der Lehrer ca. 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht anwesend, erfolgt eine Meldung durch den Klassensprecher im Sekretariat.
- Bei außerschulischen Veranstaltungen werden die Schülerinnen und Schüler vom Veranstaltungsleiter in die Schule hineingelassen und auch wieder entlassen.
Die Schuleingangstür ist während der Veranstaltung geschlossen. In Notfällen kann das Telefon im Lehrerzimmer benutzt werden. - Schulfremde Personen melden sich immer zuerst im Sekretariat an.
Allgemeine Verhaltensregeln
- Gegenseitiger Respekt ist uns wichtig, deshalb..
- .grüßen wir uns angemessen.
- nehmen wir unsere Kopfbedeckungen beim Betreten des Schulhauses ab. Das Tragen von Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen wird toleriert.
- darf niemand durch sein Auftreten und seine Äußerungen andere beleidigen oder ängstigen. Bedrohung und Mobbing sind strafbare Handlungen.
- erheben wir uns zu Unterrichtbeginn, um uns zu begrüßen.
- Unsere Bekleidung ist der Witterung und Jahreszeit angepasst. Mit unserem äußeren Erscheinungsbild in Kleidung, Körperpflege und Kosmetik lassen wir erkennen, dass wir uns an einem Ort des Lernens befinden. Dabei beachten wir, dass Provokationen, Belästigungen und Störungen vermieden werden. Kleidung mit verfassungswidrigem Hintergrund wird nicht toleriert.
Verhalten während der Pausen
- In der Pause erholen wir uns und bereiten uns auf den Unterricht vor. Auf eine angemessene Lautstärke und Verhalten sollten wir gegenseitig achten.
- Wir verlassen die Zimmer in der Mittags-Pause erst nach dem Einlass von der Hofpause (nach Klingelzeichen).
- Bewegung, Spiel und Erholung sind das Hauptziel der Hof-Pause. Der Aufenthaltsort in der großen Pause ist der Schulinnenhof. Wir können uns Bälle und Spielangebote ausleihen, die wir am Ende der HofPause wieder in den dafür vorgesehenen Rollwagen legen. Wir behandeln die Bälle und Spielangebote sorgsam, damit diese am nächsten Tag wieder benutzt werden können.
- Die Hof-Pause wird bei schlechtem Wetter nach Durchsage einer Aufsichtsperson (über das Sekretariat) zur Haus-Pause erklärt. In diesem Fall bleiben die Schüler im Zimmer der vorherigen Unterrichtsstunde bzw. auf den Gängen auf der jeweiligen Etage in der Nähe der Zimmer. Die Fachlehrer der Fachräume weisen den Schülern Extra-Räumlichkeiten zu. Die Sportlehrer unterbreiten Sportangebote in der Sporthalle.
Ordnung und Sauberkeit
- Jeder von uns achtet selbstständig an jedem Ort auf Ordnung und Sauberkeit. Dazu gehört auch Mülltrennung.
- In jeder Klasse werden wöchentlich wechselnde Dienste eingerichtet, die auf Ordnung und Sauberkeit der Klasse achten.
- Nach der letzten Stunde stellen wir die Stühle hoch und schließen die Fenster.
- Wir halten unsere Schule sauber. Beschädigungen und Verschmutzungen melden wir umgehend.
- Unsere Jacken hängen wir in die dafür vorgesehenen Bereiche. Die Schule übernimmt bei Verlust keine Haftung.
- Das Trinken von farblosem Mineralwasser oder hellem Tee während des Unterrichts ist in allgemeinen Unterrichtsräumen möglich.
- Essen sowie der Genuss von Snacks oder Süßigkeiten sind nur in Pausen erlaubt. Die Einnahme von Speisen hat ausschließlich im Speiseraum zu erfolgen, der Verzehr von Snacks oder Süßigkeiten ist auf dem Pausenhof oder auf dem Flur möglich.
- Den Speiseraum verlassen wir so, wie wir ihn vorgefunden haben.
- Kaugummikauen wird an unserer Schule nicht geduldet, denn dies wirkt unhöflich beim Sprechen. Oftmals wird der Kaugummi an solchen Stellen hinterlassen, wo er nicht hingehört.
- Wir parken unsere Fahrräder und Mopeds grundsätzlich auf dem Gelände des Wirtschaftshofes. Die Aufbewahrung der Fahrradhelme erfolgt in den Garderobenräumen, Moped- und Motorradhelme werden im Zimmer gegenüber dem Sekretariat aufbewahrt. Es besteht keine Haftung durch die Schule.
Umgang mit schulischem und persönlichem Eigentum
- Wir achten sorgfältig auf unser Eigentum und das Eigentum anderer.
- Die Lehrbücher der OSAMP sind Schuleigentum. Sie sind mit Bücherstempel und Namenseintrag versehen. Für Beschädigungen und Verluste hat der Schüler aufzukommen.
Toleranz und Fairness
- Wir gehen tolerant und respektvoll miteinander um.
- Wir lehnen jede Form von Gewalt, physischer oder psychischer Natur, ab.
- Wir üben uns in Hilfsbereitschaft, Rücksicht und Fairness.
- Wir haben Achtung vor den Leistungen anderer.
Schüleraufsichten
- Unsere Lehrer werden in den großen Pausen von Schüleraufsichten unterstützt.
- Die Schüleraufsichten sind anderen Schülern gegenüber weisungsberechtigt.
Jugendschutz
- Wir setzen im gesamten Schulbereich sowie auf dem Schulweg das aktuelle JuSchG zu Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot um. Somit achten wir auf unsere Gesundheit und sind Vorbild für andere.
- Das Einnehmen von aufputschenden Getränken, z. B. Energy-Drinks ist untersagt.
- Das Verlassen des Schulbereichs (Gebäude und Schulaußengelände) ist während der Unterrichtszeit (dazu gehören auch außerplanmäßige Freistunden und Pausen) ohne Erlaubnis der Schulleitung nicht erlaubt.
Unfallvorbeugung
- Wir lassen gefährdende Gegenstände jeglicher Art zu Hause. Dazu gehören vor allem Waffen bzw. waffenähnliche Gegenstände, aber auch Feuerzeuge, Feuerwerkskörper, Lautsprecher u.a. Bei Zuwiderhandlungen werden diese eingezogen.
- Brandschutztüren, Löschgeräte, Warnanlagen, Fenster und Thermostate der Heizkörper dürfen wir nicht unbefugt benutzen. (Bei Alarm tritt die Alarmordnung in Kraft!)
- Wir überlassen den Umgang mit offenem Feuer den dafür berechtigten Personen
- Die aktenkundigen Belehrungen halten wir ein.
Weisungsrecht
- Die Schüler halten sich an die Anweisungen aller Mitarbeiter der Schule.
- Wir wenden uns bei Problemen über unsere Klassensprecher an die betreffende Lehrkraft.
- Die Schüleraufsichten haben das Recht uns Anweisungen zu geben und Streitigkeiten zu schlichten.
Mitbestimmung
- Jeder Schüler hat das Recht gehört zu werden und seine Meinung zu sagen — respektvoll und höflich.
- Wir nehmen die Meinungen anderer ernst.
- Einmal im Schuljahr wählen wir demokratisch die Schülervertreter der Klassen und der Schule.
Technische Geräte
- Die Benutzung von nicht notwendigen technischen Geräten (z.B. Smartphones, -watches, etc.) ist nicht gestattet. Sie sind im ausgeschalteten Zustand in der Schultasche aufzubewahren (oder in den Handygaragen).
Ausnahmen gestattet ausschließlich der Fachlehrer bzw. die Schulleitung.
- Ton- und Videoaufnahmen von Personen in der Schule sowie das Fotografieren dieser ist ohne deren Wissen und Einverständnis grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Genehmigung dazu ist vorher von der Schulleitung einzuholen.
- Die interaktiven Tafeln und technischen Geräte der Schule nutzen wir nur nach Erlaubnis, Aufforderung und unter Aufsicht einer Lehrkraft.
Ordnungsmaßnahmen
- Grobe und wiederholte Verstöße gegen die Hausordnungen werden den Sorgeberechtigten schriftlich mitgeteilt. Die wissentliche Verletzung der Hausordnung hat Erziehungsmaßnahmen zur Folge, zum Beispiel schriftliche Stellungnahmen zu den Verstößen oder ein Gespräch aller Beteiligten. Dabei werden weitere mögliche Konsequenzen aufgezeigt, z. B. gemeinnützige Tätigkeiten zur Wiedergutmachung, die Untersagung der Teilnahme an außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen sowie Ordnungsmaßnahmen nach § 39 Sächsisches Schulgesetz.
- Die Lehrer können gemeinnützige Tätigkeiten bis zu zwei Stunden anordnen die Schulleitung bis zu zehn Stunden.
- Im Übrigen gelten für Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen die Rechtsvorschriften nach § 39 des Sächsischen Schulgesetzes.
Schlusserklärung
In einer Hausordnung kann nur Grundsätzliches formuliert werden. Deshalb muss in bestimmten Einzelfällen je nach Sachlage entschieden werden. Auf Grund ihres Hausrechtes hat die Schulleitung mit Beschluss der Schulkonferenz von Amts wegen alle Entscheidungsmöglichkeiten.
Sollte es im Laufe der Zeit erforderlich sein, einzelne Punkte dieser Hausordnung zu ändern, bleibt sie trotzdem in ihrer Gesamtheit gültig.
Beschlossen in der Schulkonferenz am 04.07.2022
gez. Jürgen Gläsel | gez. Pia Dachsel | gez. Katja Krause |
Schulleiter |