Informationen zur Schülerbeförderung im Schuljahr 2024/25

Ein Antrag auf Schülerbeförderung ist für Schüler, welche den ÖPNV oder Schulbusse nutzen, nur in folgenden Fällen nötig:  

  1. Es existiert auf dem Schulweg zur nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule der entsprechenden Schulart kein zumutbares Beförderungsangebot.
  2. Wohnung und Schule liegen in verschiedenen Tarifgebieten, es wird deshalb mehr als ein Bildungsticket für einen Verbundraum benötigt. 
  3. In der Familie gibt es mehr als zwei schulpflichtige Kinder mit notwendigem Bedarf an Schülerbeförderung; es soll Antrag auf Erlass des Eigenanteils für das Dritte und ggf. weitere Schulkinder gestellt werden.
  4. Es wird ein Bescheid über die Schülerbeförderung zur Vorlage bei Sozialbehörden, bspw. für Leistungen auf Bildung und Teilhabe (BuT), benötigt.
  5. Es wird nur für wenige Monate Schülerbeförderung benötigt (bspw. In den Wintermonaten).

 

Hinweise:

  • Das Fristende ist zwingend einzuhalten. Die Anträge müssen zwei Wochen nach dem Erhalt der Aufnahmebestätigung im Landratsamt Meißen vorliegen.
  • Sollte nicht die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart besucht werden, sind die Gründe darzulegen und ein entsprechender Nachweis, in der Regel der Ablehnungsbescheid der nächstgelegenen Schule vorzulegen
  • Wird nicht die nächstgelegene Schule besucht, besteht kein Anspruch auf Einrichtung eines besonderen Beförderungsangebotes.
  • Anträge zum Spezialverkehr sind mind. zwei Monate vor dem Beförderungsbeginn einzureichen.
  • Der monatliche Eigenanteil für das Schuljahr 2024/25 beträgt 15,00 EUR pro Schüler und wird für alle zwölf Monate des Schuljahres erhoben. Da der Monatspreis des Bildungstickets und der Monatsbetrag des Eigenanteils jeweils 15,00 EUR betragen, leisten die Sorgeberechtigten den Eigenanteil bereits mit dem Erwerb des Bildungstickets.
  • Die Anträge bekommen Sie in der Schule oder über den Formularservice auf www.kreis-meissen.de